Hilfe für betroffene Gewerbebetriebe in der Corona-Krise
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz weitreichende Schutzmaßnahmen beschlossen.
Insbesondere Gewerbetreibende im Bereich der Gastronomie und Dienstleister im Bereich der Körperpflege mussten vorübergehend ihren Betrieb schließen.
Über welchen Zeitraum diese Beschränkungen gelten, kann derzeit niemand beantworten.
Bund und Länder wollen zahlreiche Hilfspakete verabschieden, um Personalentlassungen und Insolvenzen zu vermeiden.
Die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein möchte die betroffenen Betriebe mit den nachstehenden Handlungsempfehlungen innerhalb ihrer Zuständigkeiten unterstützen:
Schmutzwassergebühren und Wasserverbrauch (RHW):
Die Vorausleistungen 2020 auf die verbrauchsabhängige Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser werden im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches 2019 festgesetzt. Aufgrund der vorübergehenden Betriebsschließungen wird sich der Wasserverbrauch insbesondere im Gastgewerbe reduzieren.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir die Vorausleistung 2020 für die Schmutzwassergebühr aufgrund des erwarteten Rückgangs beim Wasserverbrauch reduzieren sollen.
Auf Wunsch informieren wir gerne für Sie auch die RheinHunsrück Wasser, Dörth, damit dort auch eine Reduzierung bei der Vorausleistung 2020 für die Wasserbelieferung geprüft werden kann.
Ansprechpartner hierfür sind: Herr Tobias Klockner (Tel.: 06747-121156), E-Mail: und Herr Frank Neiser (Tel.: 06747-121142), E-Mail:
Gewerbesteuer (Anpassung Vorauszahlungen)
Eine Reduzierung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer durch die Verbandsgemeindeverwaltung setzt einen geänderten Gewerbesteuermessbetrag zum Zwecke der Erhebung von Vorauszahlungen durch das zuständige Finanzamt Koblenz voraus.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus dabei Folgendes:
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sollen nicht deshalb abgelehnt werden, weil Steuerpflichtige die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Nimmt das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen vor, ist die betreffende Gemeinde hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebunden.
Auf der Internetpräsenz des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz steht hierzu unter folgendem Link ein Antragsvordruck zur Verfügung:
(https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuerliche-hilfen-in-der-corona-krise).
Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen können zudem online unter:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg
gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen.
Ansprechpartnerin für die Festsetzung der Gewerbesteuer bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist: Frau Nicole Wagner (Tel.: 06747-121149), E-Mail: .
Allgemeine Zahlungserleichterungen für kommunale Abgaben
Können bereits festgesetzte kommunalen Abgaben nicht fristgerecht bei Fälligkeit gezahlt werden, wenden Sie sich bitte zur Beantragung von Zahlungserleichterungen an unsere VG-Kasse.
Ansprechpartnerin ist die Kassenleiterin Frau Gudrun Gras (Tel.: 06747-121144), E-Mail: .
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein
Peter Unkel, Bürgermeister