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Hilfe für betroffene Gewerbebetriebe in der Corona-Krise

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, den 25. 03. 2020

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz weitreichende Schutzmaßnahmen beschlossen.

Insbesondere Gewerbetreibende im Bereich der Gastronomie und Dienstleister im Bereich der Körperpflege mussten vorübergehend ihren Betrieb schließen.

Über welchen Zeitraum diese Beschränkungen gelten, kann derzeit niemand beantworten. 

Bund und Länder wollen zahlreiche Hilfspakete verabschieden, um Personalentlassungen und Insolvenzen zu vermeiden.

Die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein möchte die betroffenen Betriebe mit den nachstehenden Handlungsempfehlungen innerhalb ihrer Zuständigkeiten unterstützen:

Schmutzwassergebühren und Wasserverbrauch (RHW):

Die Vorausleistungen 2020 auf die verbrauchsabhängige Benutzungsgebühr für das Schmutzwasser werden im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches 2019 festgesetzt. Aufgrund der vorübergehenden Betriebsschließungen wird sich der Wasserverbrauch insbesondere im Gastgewerbe reduzieren.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir die Vorausleistung 2020 für die Schmutzwassergebühr aufgrund des erwarteten Rückgangs beim Wasserverbrauch reduzieren sollen.

Auf Wunsch informieren wir gerne für Sie auch die RheinHunsrück Wasser, Dörth, damit dort auch eine Reduzierung bei der Vorausleistung 2020 für die Wasserbelieferung geprüft werden kann. 

Ansprechpartner hierfür sind: Herr Tobias Klockner (Tel.: 06747-121156), E-Mail: und Herr Frank Neiser (Tel.: 06747-121142), E-Mail:

Gewerbesteuer (Anpassung Vorauszahlungen)

Eine Reduzierung der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer durch die Verbandsgemeindeverwaltung setzt einen geänderten Gewerbesteuermessbetrag zum Zwecke der Erhebung von Vorauszahlungen durch das zuständige Finanzamt Koblenz voraus.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus dabei Folgendes:

Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Diese Anträge sollen nicht deshalb abgelehnt werden, weil Steuerpflichtige die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Nimmt das Finanzamt eine Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen vor, ist die betreffende Gemeinde hieran bei der Festsetzung ihrer Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gebunden.

Auf der Internetpräsenz des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz steht hierzu unter folgendem Link ein Antragsvordruck zur Verfügung:
(
https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuerliche-hilfen-in-der-corona-krise).

Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen können zudem online unter:

https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg
gestellt werden, um eine zeitnahe Bearbeitung sicher zu stellen.

Ansprechpartnerin für die Festsetzung der Gewerbesteuer bei der Verbandsgemeindeverwaltung ist: Frau Nicole Wagner (Tel.: 06747-121149), E-Mail: .

Allgemeine Zahlungserleichterungen für kommunale Abgaben

Können bereits festgesetzte kommunalen Abgaben nicht fristgerecht bei Fälligkeit gezahlt werden, wenden Sie sich bitte zur Beantragung von Zahlungserleichterungen an unsere VG-Kasse.

Ansprechpartnerin ist die Kassenleiterin Frau Gudrun Gras (Tel.: 06747-121144), E-Mail: .

 

Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein

Peter Unkel, Bürgermeister

 

Kontakt

Verwaltungssitz und zentrale Postanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung

Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

 

Verwaltungsstelle Oberwesel

Rathausstraße 6

55430 Oberwesel

 

Tel.: 06747 121-0
Fax: 06747 121-159

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 

08:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

Für den Besuch des Bürgerbüros  ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

 

Termine können über den Button "Termin jetzt online buchen" oder auch über den QR-Code gebucht werden.

 

   https://www.terminland.de/images/termin_online_blau.png     

   

           

 

Für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Online-Terminbuchung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro zwecks Terminbuchung wie folgt:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 06747 121-452
  • 06747 121-124
  • 06747 121-451

Terminvereinbarungen über andere Rufnummern der Verwaltung sind nicht möglich, da kein Zugriff auf das Buchungssystem besteht.

 

 

 

Terminvereinbarungen für die Erledigung aller übrigen Angelegenheiten bitte per Telefon oder E-Mail.

Das Mitarbeiterverzeichnis mit Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

 

 

 

 


 


 

„Hunsrück-Mittelrhein- Nachrichten“

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten (Bereich St. Goar-Oberwesel)

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

(Bereich St. Goar-Oberwesel)

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

(Bereich Emmelshausen)

 

 

 

Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

 

Wappen VG

 

Wappenbeschreibung und Wappenbegründung

 

 

Flaggen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

 

Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge

Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein nach oben verschoben aufgelegt

 

Horizontale Hissflagge

Horizontale Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein aufgelegt