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Bekanntmachung zur Stichwahl des Landrates des Rhein-Hunsrück-Kreises

19. 01. 2022

Am Sonntag, 30. Januar 2022, wird die Stichwahl des Landrates des Rhein-Hunsrück-Kreises durchge-führt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.  
Zur Stichwahl ist wahlberechtigt,

1.    wer im Wählerverzeichnis zur ersten Wahl eingetragen ist und sein Wahlrecht nicht verloren hat,
2.    wer nur zur Stichwahl im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
3.    wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten hat,
4.    wer, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, für die Stichwahl einen Wahlschein erhalten hat.

Die unter der Nummer 3 bezeichneten Personen erhalten von Amts wegen einen Wahlschein zur Stichwahl und Briefwahlunterlagen. Erst zur Stichwahl wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

Wer mit der zur ersten Wahl übersandten Wahlbenachrichtigungskarte für die Stichwahl einen Wahlschein beantragt hatte, erhält ohne erneuten Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichti-gung zur ersten Wahl angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personal-ausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gülti-ger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, 28.Januar 2022, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeich-nis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

III.

An der Stichwahl nehmen teil:
1. der Bewerber Dr. Christian Klein mit 11.559 Stimmen und
2. der Bewerber Volker Boch mit 11.124 Stimmen.

Zur Stichwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die beiden zur Wahl stehenden Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerin-nen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, wem sie ihre Stimme geben wollen.

IV.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises            
Simmern/Hunsrück, 17. Januar 2022

Kreisbeigeordneter
Dietmar Tuldi
Wahlleiter

 

 

Kontakt

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Verbandsgemeindeverwaltung

Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

 

Verwaltungsstelle Oberwesel

Rathausstraße 6

55430 Oberwesel

 

Tel.: 06747 121-0
Fax: 06747 121-159

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 

08:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

Für den Besuch des Bürgerbüros  ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

 

Termine können über den Button "Termin jetzt online buchen" oder auch über den QR-Code gebucht werden.

 

   https://www.terminland.de/images/termin_online_blau.png     

   

           

 

Für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Online-Terminbuchung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro zwecks Terminbuchung wie folgt:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 06747 121-452
  • 06747 121-124
  • 06747 121-451

Terminvereinbarungen über andere Rufnummern der Verwaltung sind nicht möglich, da kein Zugriff auf das Buchungssystem besteht.

 

 

 

Terminvereinbarungen für die Erledigung aller übrigen Angelegenheiten bitte per Telefon oder E-Mail.

Das Mitarbeiterverzeichnis mit Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

 

 

 

 


 


 

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