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Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, den 17. 03. 2022

Die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie 2001/55/EG ist mit Beschluss vom 4. März 2022 in Kraft getreten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Auch wird der Weg für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für die Geflüchteten aus der Ukraine geebnet. Die Schutzsuchenden erhalten auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben die Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

„Wir können damit den Geflüchteten die Sicherheit geben, dass nach der Einreise ins Bundesgebiet der Aufenthalt, die Sozialleistungen und die medizinische Versorgung sichergestellt werden können“, macht Landrat Volker Boch deutlich. „Die Kreisverwaltung hat im Einvernehmen mit den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz dafür in den vergangenen Tagen die notwendigen Modalitäten geklärt.“

Direkte Hilfebedarfe, wie zum Beispiel Krankenscheine, können die Schutzsuchenden der Kreisverwaltung per E-Mail an melden.

Damit der Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Arbeit und Bildung sowie ein rechtssicherer Aufenthalt formell abgewickelt werden können, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Registrierung und die Beantragung des Aufenthaltstitels erforderlich.

Dies ist ab sofort nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung möglich, E-Mail: . Die Registrierung führt anschließend zur Erteilung des Aufenthaltstitels. Bei der Registrierung werden Dokumente überprüft sowie Fingerabdrücke aufgenommen und abgeglichen. Dies ist zur Sicherung der Identitätsangaben zwingend erforderlich.

Wir arbeiten derzeit an der Vorbereitung für einen reibungslosen und schnellen Ablauf. „Wir müssen die gesetzlichen Bestimmungen genau beachten, möchten den Geflüchteten und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aber ein möglichst niedrigschwelliges Angebot machen“, so Landrat Volker Boch. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen die Voraussetzungen, dass schnell sowohl Aufenthaltstitel als auch Leistungen beim Sozialamt beantragt werden können“, teilt der Landrat weiter mit.

Um einen Termin für die Registrierung zu vereinbaren, schicken Sie bitte eine E-Mail an mit folgenden Angaben:
• vollständiger Name der eingereisten Personen
• Geburtsdatum
• Kopie des Reisepasses (inkl. der Seite mit dem Einreisestempel)
• Adresse des derzeitigen Aufenthaltsortes sowie ggf. Name des Gastgebers
• Lebensunterhalt und Wohnung sichergestellt? Wenn ja, durch wen?
• E-Mail-Adresse
• telefonische Erreichbarkeit
• ggf. Ansprech- / Vertrauensperson

Geflüchtete Menschen ohne sozialen Anknüpfungspunkt und/oder gesicherter Unterkunft im Rhein-Hunsrück-Kreis wenden sich bitte für die Registrierung weiterhin an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes, zum Beispiel in Trier, Dasbachstraße 19.

Wer Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchte, wendet sich bitte an: 

Die Kreisverwaltung bittet alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sich mit Transporten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis auf den Weg machen, um Kriegsvertriebene in den Landkreis zu bringen, dass diese Transporte vorab der Kreisverwaltung mitgeteilt werden: .

Sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Region ankommen, bitten wir um eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt: oder Telefon 06761 82 548. So können Fragen zu Hilfeleistungen und Betreuung schnell geklärt werden.

 

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten ab dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II für ihren Lebensunterhalt und die Eingliederung in Arbeit, sofern

 

  • die Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt ist und ein Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde,
  • ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt wurde und
  • Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II besteht.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier https://jobcenter-rhein-hunsrueck.de/ukraine-fluechtlinge/

 

Kontakt

Verwaltungssitz und zentrale Postanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung

Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

 

Verwaltungsstelle Oberwesel

Rathausstraße 6

55430 Oberwesel

 

Tel.: 06747 121-0
Fax: 06747 121-159

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 

08:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

Für den Besuch des Bürgerbüros  ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

 

Termine können über den Button "Termin jetzt online buchen" oder auch über den QR-Code gebucht werden.

 

   https://www.terminland.de/images/termin_online_blau.png     

   

           

 

Für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Online-Terminbuchung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro zwecks Terminbuchung wie folgt:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 06747 121-452
  • 06747 121-124
  • 06747 121-451

Terminvereinbarungen über andere Rufnummern der Verwaltung sind nicht möglich, da kein Zugriff auf das Buchungssystem besteht.

 

 

 

Terminvereinbarungen für die Erledigung aller übrigen Angelegenheiten bitte per Telefon oder E-Mail.

Das Mitarbeiterverzeichnis mit Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

 

 

 

 


 


 

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Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein nach oben verschoben aufgelegt

 

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Horizontale Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein aufgelegt