Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz, vertreten durch den LBM Diez, hat über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bei der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für eine Mittelrheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen (VG Hunsrück-Mittelrhein, Rhein-Hunsrück-Kreis und VG Loreley, Rhein-Lahn-Kreis) beantragt. Das MdI hat die SGD Nord mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beauftragt.
Die Antragstellung durch den LBM erfolgt auch in Abstimmung und im Auftrag des Rhein-Hunsrück-Kreises sowie des Rhein-Lahn-Kreises.
Nähere Informationen über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden, welche
bis 19.05.2022
über folgenden Download eingesehen werden können: