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VG-Werke vereinheitlichen Abwasser-Entgeltsysteme in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein ab 2023

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, den 07. 10. 2022

Wasser fällt als Regen vom Himmel. Für seine Nutzung und die damit verbundene Entstehung von Abwasser ist jedoch der Mensch verantwortlich. Der Schutz der Gewässer ist eine zentrale Aufgabe der Werke. Hohe gesetzliche Anforderungen ziehen entsprechende Investitionen nach sich, die als Gebühren auf die Bürger umgelegt werden.

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Gleiche Leistung – gleicher Preis

Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung sind zum 01.01.2020 auf die neue Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein übergegangen.

 

Die in den nächsten Jahren in der neu gebildeten Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein durchzuführenden Aufgaben im Bereich der Abwasserbeseitigung wurden im Rahmen eines Maßnahmenplanes konkretisiert und festgeschrieben. Insgesamt ergibt sich für die kommunale Abwasserbeseitigung ein Investitionsbedarf von mehr als 58 Millionen Euro. Diese Zahlen machen deutlich, dass eine Neugestaltung der Entgelte für die Abwasserbeseitigung trotz sparsamster Kalkulation unumgänglich ist und auch in den folgenden Jahren nicht zu vermeiden sein wird. Keine leichte Aufgabe!

 

Das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die Abwasserentsorgung durch die angeschlossenen Abwassereinleiter finanziert wird. Die Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein sind somit verpflichtet, laufende Entgelte für die Einrichtung Abwasserbeseitigung zu erheben.

 

Dabei werden die Abwasserentgelte nach dem Kostendeckungsgrundsatz kalkuliert. Das heißt, der Bürger zahlt verursachungsgerecht nur die Kosten, die dem Abwasserwerk für die Ableitung und Behandlung in der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein entstehen.

 

Um zu entscheiden, welches Gebühren- und Beitragssystem in Zukunft weitergeführt werden soll, hat der Verbandsgemeinderat am 09.12.2021 einen neue Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Den Schlüssel zur Klärung der Frage, warum Abwassergebühren in bestimmter Höhe zu entrichten sind, liefert dabei die kommunale Gebührenbedarfsrechnung auf der Basis des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Hunsrück-Mittelrhein vom 09.12.2021.

 

 

Auswirkungen auf die Entgeltschuldner der ehemaligen Verbandsgemeinde Emmelshausen

 

Für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Emmelshausen ergeben sich – was das Entgeltsystem angeht – keine Veränderungen, lediglich die Höhe der zu zahlenden Entgelte verändert sich ab dem Erhebungsjahr 2023.

 

 

 

Auswirkungen auf die Entgeltschuldner der ehemaligen Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel

 

Neben der Schmutzwassergebühr und dem wiederkehrenden Beitrag für Niederschlagswasser wird es ab dem Wirtschaftsjahr 2023 für Grundstückseigentümer in der ehemaligen Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel erstmals einen wiederkehrenden Beitrag für Schmutzwasser geben.

 

Dafür entfällt die Grundgebühr Schmutzwasser nach Wohneinheiten bzw. Einwohnergleichwerten ab 01.01.2023.

 

 

Berechnung des wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser

 

a. Beitragspflicht besteht für alle Grundstücke und Betriebe, soweit sie an die hergestellte oder ausgebaute

   Abwasserleitung angeschlossen sind oder angeschlossen werden können oder für sie andere Anlagen vorgehalten werden.

b. Beitragsmaßstab für das Schmutzwasser ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

   Für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 30 v.H.

c. Tiefenmäßige Begrenzung:

- Im Bebauungsplan gilt die Fläche, die bei der Ermittlung der baulichen

  Ausnutzbarkeit zugrunde gelegt wird.

- Ansonsten 40,00 m Tiefe

 

Die neue Entgeltart wird erstmalig als Vorausleistung für das Jahr 2023 angefordert.

In der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 ist sie noch nicht enthalten.

 

Warum wird der wiederkehrende Beitrag für das gesamte Verbandsgemeindegebiet eingeführt?

Der wiederkehrende Beitrag „Schmutzwasser“ verteilt die laufenden Kosten der Abwasserbeseitigung besser und gerechter, als dies ausschließlich über Gebühren möglich ist. Der wiederkehrende Beitrag ist – anders ausgedrückt – die bessere Form eines Vorhalteentgelts als die Grundgebühr (bisher im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel).

 

Dieses Vorhalteentgelt wird über den wiederkehrenden Beitrag wirklich von allen bezahlt, für die die Verbandsgemeindewerke Anlagen vorhält und nicht nur – wie bei Grundgebühren – von denjenigen, die einen Anschluss haben, also auch von Baulückengrundstücken.

 

Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben?

Nein, gleichzeitig mit der Einführung eines wiederkehrenden Beitrages für Schmutzwasser entfällt die bisherige Erhebung einer Grundgebühr pro Wohneinheit im Bereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel.

 

Wie geht es weiter?

Grundlagenermittlung / Grundlagenbescheide

Nach § 17 Abs. 2 der neuen Entgeltsatzung setzt die Verbandsgemeinde die Erhebungsgrundlagen für die wiederkehrenden Beiträge durch Grundlagenbescheide gesondert fest. Der Regelungsgehalt beschränkt sich auf die Feststellung der Grundstücksdaten und die Anwendung der Maßstabsregelung der Satzung auf diese Grundstücksdaten und damit die rechnerischen Grundlagen für die nachfolgende Abgabenfestsetzung.

 

Wie kann ich mich weiter informieren?

Die Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig über die Entgeltserhebung informiert. Die Information erfolgt in der öffentlichen Presse, im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein.

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/-innen des Abwasserwerkes gerne zur Verfügung:

  • Frau Mayer, Tel. 06747-121-163, E-Mail:
  • Herr Neiser, Tel. 06747-121-142, E-Mail:
  • Herr Wagner, Tel. 06747-121-176, E-Mail: 

 

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Erläuterungen zu der Vorausleistungserhebung 2023:

 

1. Gebühr für Schmutzwasser

Der Entgeltsbedarf Schmutzwasser wird auch weiterhin über die Erhebung von Benutzungsgebühren je Kubikmeter gewichtete Schmutzwassermenge finanziert. Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderats wird sich die kostendeckende Schmutzwassergebühr ab 2023 auf 2,40 Euro pro Kubikmeter belaufen.

 

Wie bereits in 2022 werden auch in 2023 Absetzungen für nicht eingeleitete Wassermengen gewährt. Hier ist geregelt, dass ohne besonderen Nachweis und Antrag bei jedem Gebührenschuldner 10 v.H. der Wassermenge abgesetzt wird.

 

2. Wiederkehrende Beiträge für Schmutzwasser

Ab dem Kalenderjahr 2023 wird in der gesamtem Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein ein wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser erhoben. Der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser beträgt 0,07 Euro je m² beitragspflichtige Fläche.

 

3. Wiederkehrende Beiträge für Oberflächenwasser

Der Entgeltsbedarf Oberflächenwasser wird nach wie vor über die Erhebung wiederkehrender Beiträge je m² zulässige Abflussfläche gedeckt. Der wiederkehrende Beitrag Oberflächenwasser beträgt ab dem Kalenderjahr 2023 0,42 Euro je m² beitragspflichtige Fläche.

 

 

Übersicht der alten und neuen Entgeltsätze:

 

Sparte

St.Goar-Oberwesel

2022

Sparte Emmelshausen

2022

VG Hunsrück-Mittelrhein

ab 2023

Benutzungsgebühr Schmutzwasser je m³

2,05 €

2,60 €

2,40 €

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m²

-

0,06 €

0,07 €

Grundgebühr Schmutzwasser je WE/EGW

78,00 €/19,50 €

-

-

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m²

0,40 €

0,38 €

0,42 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entgeltsatzung ist auf unserer Homepage www.hunsrueckmittelrhein.de unter Rathaus/Ortsrecht (Satzungen) zu finden.

 

 

Wir hoffen, dass diese Erläuterungen dazu beitragen, Ihnen die Entgeltserhebung verständlicher zu machen. Ihre Fragen beantworten wir jederzeit gerne.

 

 

Ihr Abwasserwerk

 

Kontakt

Verwaltungssitz und zentrale Postanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung

Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

 

Verwaltungsstelle Oberwesel

Rathausstraße 6

55430 Oberwesel

 

Tel.: 06747 121-0
Fax: 06747 121-159

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 

08:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

Für den Besuch des Bürgerbüros  ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

 

Termine können über den Button "Termin jetzt online buchen" oder auch über den QR-Code gebucht werden.

 

   https://www.terminland.de/images/termin_online_blau.png     

   

           

 

Für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Online-Terminbuchung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro zwecks Terminbuchung wie folgt:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 06747 121-452
  • 06747 121-124
  • 06747 121-451

Terminvereinbarungen über andere Rufnummern der Verwaltung sind nicht möglich, da kein Zugriff auf das Buchungssystem besteht.

 

 

 

Terminvereinbarungen für die Erledigung aller übrigen Angelegenheiten bitte per Telefon oder E-Mail.

Das Mitarbeiterverzeichnis mit Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

 

 

 

 


 


 

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