ZaPFelsstufe_EhrbachklammSt. Goar_Burg RheinfelsMurscher_EselschePanoramabadLoreleyRheingoldbad St. Goar-WerlauOberwesel_LiebfrauenkircheRheingoldbadRhein_bei_OberweselRheingoldbad St. Goar-Werlau
Druckansicht öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachung über die rheinland-pfälzische Lärmkartierung 2022 und über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes als Gesamtplan für Rheinland-Pfalz

13. 12. 2022

Bekanntmachung der ersten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz informiert Sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, umgesetzt in deutsches Recht durch die §§ 47a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV über die fertiggestellte Lärmkartierung LK-2022 und gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit sich an der Aufstellung des rheinland-pfälzischen Lärmaktionsplans zu beteiligen.

 

Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) lag bisher bei den Gemeinden und wurde mit Ausnahme der Ballungsräume Mainz, Koblenz und Ludwigshafen dem Landesamt für Umwelt übertragen. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes beschränkt sich die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt bei der Lärmaktionsplanung auf Maßnahmen außerhalb der Bundeshoheit.

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de einsehen.

 

Die Aufstellung des ersten landesweiten Lärmaktionsplans für Rheinland-Pfalz umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung vorhandener kommunaler Lärmaktionspläne und deren Überführung in einen Gesamtplan (die oben genannten drei Ballungsräume führen die jeweilige Lärmaktionsplanung in eigener Zuständigkeit durch und werden daher im Gesamtplan nicht enthalten sein).

Mit dieser ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Aufstellung des landesweiten Lärmaktionsplans begonnen. Im Rahmen der Beteiligung können Sie bis einschließlich 28.02.2023 Ihre Anregungen und Vorschläge abgeben.

Für Ihre Stellungnahmen können Sie die Onlinebeteiligungsplattform nutzen, die Sie über https://www.online-beteiligung.org/rheinland-pfalz/ und die oben genannte Internetseite erreichen.

Dort haben Sie auch Zugriff auf die vorhandenen kommunalen Lärmaktionspläne.

Daneben können Sie Ihre Stellungnahme per Mail ( ) oder per Post (Postanschrift: Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz) einreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht, d. h. nach dem 28.02.2023 abgegebene Stellungnahmen bei der Entwurfserstellung des Lärmaktionsplans unberücksichtigt bleiben können.

Zur planerischen Lärmvorsorge sollen im Rahmen der Lärmaktionsplanung ruhige Gebiete identifiziert, ausgewiesen und geschützt werden.

Hierzu werden wir in Kürze eine Fachinformation veröffentlichen.

 

Im Dezember 2022 und Januar 2023 sind Webkonferenzen als Informationsveranstaltungen vorgesehen. Die aktuellen Termine finden Sie unter www.umgebungslaerm.rlp.de, Sie können sich über anmelden.

 

Wir bitten, die Informationen über den Beginn der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung über Ihre eigenen Kanäle zu streuen.

 

Mainz, Dezember 2022

Landesamt für Umwelt, Referat 26, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz

 

Kontakt

Verwaltungssitz und zentrale Postanschrift

Verbandsgemeindeverwaltung

Hunsrück-Mittelrhein

Rathausstraße 1

56281 Emmelshausen

 

Verwaltungsstelle Oberwesel

Rathausstraße 6

55430 Oberwesel

 

Tel.: 06747 121-0
Fax: 06747 121-159

E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 

08:30 Uhr bis 12:15 Uhr

Donnerstag: 

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

 

Für den Besuch des Bürgerbüros  ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich:

 

Termine können über den Button "Termin jetzt online buchen" oder auch über den QR-Code gebucht werden.

 

   https://www.terminland.de/images/termin_online_blau.png     

   

           

 

Für Bürgerinnen und Bürger, denen eine Online-Terminbuchung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro zwecks Terminbuchung wie folgt:

Montag, Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter den Telefonnummern:

  • 06747 121-452
  • 06747 121-124
  • 06747 121-451

Terminvereinbarungen über andere Rufnummern der Verwaltung sind nicht möglich, da kein Zugriff auf das Buchungssystem besteht.

 

 

 

Terminvereinbarungen für die Erledigung aller übrigen Angelegenheiten bitte per Telefon oder E-Mail.

Das Mitarbeiterverzeichnis mit Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

 

 

 

 


 


 

„Hunsrück-Mittelrhein- Nachrichten“

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten (Bereich St. Goar-Oberwesel)

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

(Bereich St. Goar-Oberwesel)

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

Hunsrück-Mittelrhein-Nachrichten

(Bereich Emmelshausen)

 

 

 

Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

 

Wappen VG

 

Wappenbeschreibung und Wappenbegründung

 

 

Flaggen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

 

Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge

Banner, Hängeflagge und hochrechteckige Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein nach oben verschoben aufgelegt

 

Horizontale Hissflagge

Horizontale Hissflagge, grün-weiß senkrecht gestreift, das Wappen der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein aufgelegt