Aus der Arbeit der Verbandsgemeindegremien
Die Mitglieder des Schulträgerausschusses (STA) der Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein traten am 26. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Bürgermeister Peter Unkel zu einer Sitzung zusammen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Bürgermeister Unkel das stellvertretende Ausschussmitglied Melanie Erbes auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Es wurde Folgendes beraten:
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein für das Haushaltsjahr 2023; Vorberatung des Schulhaushalts
Bürgermeister Peter Unkel erläuterte die Entwicklung der Schülerzahlen, die Situation im Bereich der Nachmittagsbetreuung und der Ganztagsschulen und stellte insbesondere den Anstieg der Schülerzahlen und die steigende Nachfrage nach Betreuung heraus. Hingewiesen wurde auch auf die Reduzierung des finanziellen Defizits im Bereich der „Betreuenden Grundschule“ nach Erhöhung des Elternbeitrages auf ca. 33.000,00 €.
Im Anschluss wurde darüber informiert, dass die Sanierung bzw. der Umbau der Grundschule Gondershausen - mit Ausnahme der Außenanlage - in 2023 abgeschlossen und im gleichen Jahr die Planung der weiteren Schulsanierungen in Angriff genommen wird. Aus der Mitte des Rates wurde darauf hingewiesen, dass auch bei künftigen Baumaßnahmen erneuerbare Energien im Focus stehen sollten.
Fachbereichsleiter Dieter Liesenfeld trug vor, dass der „DigitalPakt Schule“ mit Ausnahme der Grundschule Gondershausen abgeschlossen ist. Die Arbeiten an der Grundschule Gondershausen werden in 2023 im Rahmen der Generalsanierung beendet. Die anwesenden Vertreter/innen der Schulleitungen zeigten sich zufrieden mit der Digitalisierung und erläuterten die aktuelle Unterrichtsform, die auch in der Zukunft landesweit nicht nur digital, sondern auch in der klassischen Unterrichtsart erfolgen wird.
Ferner dargestellt wurden der gute Standard in der Nachmittagsbetreuung und die Veränderungen, die durch den Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot zu erwarten sind. Die heute schon schwierige Situation bei der Personalgewinnung wird sich aufgrund des Rechtsanspruchs, der teilweise auch für Zeiten in den Ferien gelten wird, wohl noch verschärfen.
Zuletzt wiesen die Vertreter der Verwaltung darauf hin, dass im Haushaltsentwurf auch Ansätze für die Erstellung der erforderlichen Schulentwicklungsplanung und die entsprechende Landesförderung vorgesehen sind.
Hinsichtlich der weiteren Einnahmen und Ausgaben des Schulhaushalts 2023 wurde auf die Inhalte der vorgelegten Unterlagen zu den Produkten „Schulen“, die Schulbudgets und die Beschlussvorlage verwiesen.
Der Schulträgerausschuss empfahl sodann dem Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Schuletat 2023 in der vorgelegten Form zuzustimmen und diesen im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2023 dem Verbandsgemeinderat zur zustimmenden Beschlussfassung vorzulegen.
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein