Hundehaltung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden. Die Anmeldepflicht im Einzelnen ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug in die Gemeinde zu erfolgen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wurde. Näheres hierzu regelt die jeweilige Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung.

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Die Transponder Nr. (Mikrochip) können Sie dem Impfpass/Heimtierausweis des Hundes entnehmen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Die aktuelle Hundesteuer für Ihre Ortsgemeinde können Sie - neben der Hundesteuersatzung/Haushaltssatzung - ebenfalls der beigefügten Übersicht entnehmen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen und die Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen finden Sie über den angeführten Link.

    https://www.hunsrueckmittelrhein.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das nachstehende Formular:

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind Hunde umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende