28.03.2024

Das Kommunale Investitionsprogramm
Klimaschutz und Innovation (KIPKI)



Hintergrund

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation bietet Kommunen einen erleichterten Zugang für staatliche Fördermittel. Alle rheinland-pfälzischen Kommunen können so Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung finanzieren. Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro.

Davon werden 180 Millionen Euro als einwohnerbezogene Pauschalförderung ausgezahlt.
Die VG Hunsrück-Mittelrhein erhält 44 € pro Einwohner. Für die Projekte muss kein finanzieller Eigenanteil
geleistet werden. 

Weitere 60 Millionen Euro sind für einen Wettbewerb vorgesehen. Teilnehmen dürfen sowohl Städte und
Kommunen, als auch private Unternehmen mit Plänen für Klimaschutzmaßnahmen. Fokus liegt hier auf
Wasserstoff als alternative Energiequelle und der Entwicklung nachhaltiger Innenstädte.

Gefördert werden alle Projekte aus dem KIPKI-Förderkatalog oder Anteile von Konzepten aus Förderprogrammen des Bundes oder der EU, solange diese nicht vertraglich unter Ausschluss stehen. Mit Beginn der Umsetzungen soll den Kommunen Zugang zu den Geldern ermöglicht werden.

Zusätzlich bietet das Land den Kommunalen Klimapakt an. Dieser ergänzt das Investitionsprogramm mit
projektbegleitender Beratung.


Voraussetzungen

• Projektschwerpunkt auf Klimaschutz 

• mindestens 75 % der Fördergelder muss in Klimaschutzmaßnahmen fließen

• maximal 25 % der Fördergelder dürfen in Klimafolgenanpassung fließen


Vorteile

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation soll eine bürokratisch erleichterte
Option geschaffen werden, an Förderungen zu gelangen. Kommunale Projekte von nachhaltiger
Wärmeversorgung über energetischen Sanierungen bis hin zur Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, sollen so schneller umgesetzt werden können. 


Projektumsetzung 

Die Verbandgemeinde Hunsrück-Mittelrhein hat sich nach intensiver Abwägung aller zur Verfügung stehenden Optionen dazu entschieden, die Fördermittel im vollen Umfang in die energetische Sanierung der Grundschule in Halsenbach zu investieren. 

Die damit verbundenen Entlastungen des Verbandsgemeindehaushaltes durch zukünftige Energieeinsparungen und geringere Instandhaltungskosten kommen somit auch den Ortsgemeinden und Städten zugute.

Die Grundschule in Halsenbach mit einer Netto-Grundfläche von ca. 1.378 m² hat derzeit von allen Grundschulen in unserer Verbandsgemeinde den größten Sanierungsbedarf. Der Energieverbrauch von zuletzt 140 kWh / m²a 
untermauert diese Feststellung. 

Das vorrangige Ziel der Maßnahme ist es, das Gebäude für den späteren Einbau einer Wärmepumpe zu ertüchtigen. Dies soll in einem nachfolgenden Bauabschnitt zeitnah erfolgen.


Aktueller Stand 

• Projektanmeldung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: 23.01.2024

• Die Bewilligung der beantragten Förderung erfolgte am 09.02.2024

• Abruf der Fördermittel bis 31.01.2026 

• Maßnahmenumsetzung bis 30.06.2026 

• Verwendungsnachweis bis 31.12.2026