(04.12.2023)

Sinn und Nutzen der kommunalen Wärmeplanung



Gesetzlicher Rahmen

Das klimapolitische Ziel der Dekarbonisierung ist seit 2016 in den Klimaschutzplänen des Bundes vertreten, damals unter dem Motto „Global denken – lokal handeln“.        

Grundlage ist das Bundesziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.

Mit dem neuen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung soll in Deutschland die Grundlage für
klimafreundliches und bezahlbares  Heizen geschaffen werden.

Basis bildet hierfür die Maßgabe des Landesrechtes aus dem Wärmeplanungsgesetz.

In diesem Rahmen müssen bis 2028 alle Kommunen einen Wärmeplan erstellen, der unter anderem einen
Fernwärmeversorgungsplan, einen Nahwärmeanschlussplan und einen Plan über das Wasserstoffversorgungsnetz beinhaltet.

Bis zum Jahr 2030 sollen Betreiber bestehender Wärmenetze verpflichtet werden 30 Prozent ihres Netzanteils mit erneuerbaren Energien oder Wärme aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Diese Quote wird bis 2040
schrittweise auf 80 Prozent erhöht und soll 2045 zum klimaneutralen Betrieb führen.

Neu gebaute Wärmenetze sollen ab Januar 2024 möglichst zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Netze, die 2025 gebaut werden, dürfen diese Grenze nicht mehr unterschreiten.

 

Hintergrund

In Deutschland sorgt die Nutzung von importierten fossilen Brennstoffen als Heizmedien für über 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauches des Landes. Dadurch entsteht gleichzeitig der Großteil des bundesweiten
CO₂-Ausstoßes.

In unserer Verbandsgemeinde Hunsrück Mittelrhein sind die beiden Hauptenergieverbraucher die Sektoren
Verkehr und Wärme mit jeweils 42 Prozent.

Der Energieverbrauch pro Kopf für alle Sektoren beträgt 13,62 MWh und der Gesamtverbrauch beläuft sich auf 579.000 MWh.

Energiemix unserer VG über die Sektoren Verkehr, Strom und Wärme:


Bilanzergebnisse der EnergyEffizienz GmbH für die VG Hunsrück Mittelrhein mit Daten aus dem Jahr 2019

 

Die kommunale Wärmeversorgung wurde damals sowie heute hauptsächlich durch kohlenstoffbasierte
Brennstoffe gedeckt. In unserer Verbandsgemeinde nutzt die Mehrheit (83 %) der Einwohner Heizmedien wie Erdöl und Erdgas.

Nur 10 Prozent der Wärmeenergie in Firmen, Industrie, Privathäusern und Liegenschaften der Verbandsgemeinde werden durch Erneuerbare Energien gewonnen. Dabei sollen diese zusammen mit der Nutzung von
unvermeidbarer Abwärme zukünftig bundesweit eine stabile und bezahlbare Alternative zu fossilen Brennstoffen bilden.

Wärmeverbrauch unserer VG nach Energieträgern:


Bilanzergebnisse der EnergyEffizienz GmbH für die VG Hunsrück Mittelrhein mit Daten aus dem Jahr 2019


Umsetzung

Die Wärmeplanung unserer Verbandsgemeinde wird im Rahmen einer Kooperationsgemeinschaft mit den
Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg, Simmern-Rheinböllen und der Stadt Boppard durchgeführt.

Federführend in dem Projekt agiert die Stadt Boppard.

Finanziert wird die Maßnahme mit bis zu 90% aus Bundesfördermitteln.


Zeitlicher Ablauf:

  • Antragsstellung: 31.07.2023
  • Bewilligung: voraussichtlich bis 01.02.2024
  • Durchführung: angestrebt gegen Ende 2024 bis voraussichtlich Ende 2025