Wiederkehrende Ausbaubeiträge


Im Kalenderjahr 2025 sind für den Ausbau der Gemeindestraße „Gartenstraße“ beitragsfähige Kosten in Höhe von 196.739,43 € angefallen, für die gemäß § 1 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 29. März 2023 wiederkehrende Ausbaubeiträge zu erheben sind und die nunmehr, unter Berücksichtigung der bereits im Kalenderjahr 2025 erhobenen Vorausleistung, zur Abrechnung kommen.

 Für das laufende Kalenderjahr 2026 sind für die vorgenannte Ausbaumaßnahme bislang Abschlusskosten in Höhe von rd. 80.000,- Euro angefallen und es soll zudem noch mit der geplanten Maßnahme „Umrüstung Straßenbeleuchtung“ auf LED-Technik begonnen werden.

 Der Stadtrat Emmelshausen hat am 17. August 2026 beschlossen, dass mit der Abrechnung 2025 gleichzeitig auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2026 eine 80%ige Vorausleistung erhoben werden soll.

 Nach Abzug des Gemeindeanteils (40 %) und unter Berücksichtigung aller beitragspflichtigen Grundstücke der Abrechnungseinheit Emmelshausen ergibt sich für die Abrechnung 2025 und die 80%ige Vorausleistungserhebung 2026 eine Beitragserhebung von ca. 0,05 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Grundstücksfläche.

 Anfang Oktober wird die Verwaltung die Abgabenbescheide zur Abrechnung des Jahres 2025 und zur Erhebung der 80%igen Vorausleistung für 2026 versenden.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein