Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen