Gebäudeeinmessung durchführen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein im amtlichen Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben und infrastrukturelle Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich - zum Beispiel Ver- und Entsorgung, Straßensanierung, Bauplanung. Er ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Navigationsdienste und damit nicht zuletzt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren fundamental. Um auch Ihr Gebäude im amtlichen Liegenschaftskataster führen zu können, müssen Sie Sie eine Gebäudeeinmessung durchführen lassen.

    Sie müssen die Gebäudeeinmessung beantragen, wenn Sie Eigentümerin, Eigentümer oder erbbauberechtigt sind. Beauftragen Sie die Einmessung nicht rechtzeitig, führt das zuständige Vermessungs- und Katasteramt die Gebäudeeinmessung und die Übernahme in das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch. Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile vollendet sind. Dazu gehören Schornsteine, Brandwände, Treppenräume und die Dachkonstruktion.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten werden von allen öffentlichen Vermessungsstellen einheitlich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

    Für die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster fallen zusätzliche Kosten an.

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Normierungsfaktor (ermittelt aus dem umbauten Raum) der Gebäude oder der baulichen Veränderungen.

    Wird die Gebäudeeinmessung von Amts wegen durchgeführt, erhöhen sich die Kosten um 10 %  gegenüber einer Gebäudeeinmessung, die Sie beauftragt haben.


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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Vermessungs- und Katasterverwaltung oder eine/n Öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in.

Zuständige Abteilungen